Hinweise zur öffentlichen Bestellung

Dipl.-Ing. Jürgen Lebe wurde gemäß §36 GewO und der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig öffentlich bestellt und auf eine gewissenhafte und unparteiische Erfüllung seiner Aufgaben vereidigt.

Durch seinen Eid ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige dazu verpflichtet, seine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft, unparteiisch und persönlich auszuführen. Der Sachverständige hat sich auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, im erforderlichen Umfang fortzubilden und den notwendigen Erfahrungsaustausch zu pflegen.

Während der Bestellung unterliegt der Sachverständige einem umfangreichen Pflichtenkatalog, dessen Einhaltung von der Bestellungsbehörde überwacht wird.