Bauschadensgutachten

1. Gerichtsgutachten
Auf dem Bestellungsgebiet „Schäden an Gebäuden“ war ich bisher als Gutachter für Land- und Amtsgerichte in Leipzig, Dresden, Berlin, Chemnitz, Aue, Zwickau, Borna, Torgau und Görlitz tätig.
Die Gutachten umfassen Mängel und Schäden vom Dach bis zur Gründung des Gebäudes.
2. Privatgutachten und Beratung
Unter Anderem zu Folgenden Themen:
- Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall
- Abdichtung von Gebäuden
- Ermittlung von Rissursachen in verschiedenen Baukonstruktionen
- Undichtigkeiten am Balkon, Terrasse und in der Fassade
- Undichtigkeiten am Dach
- Schäden in Fußbodenkonstruktionen
Weitere Themen:
- Wärmebrücken, Wärmeverluste, Raumklimamessungen
- Funktionsfähigkeit von Fenster und Türen
- Bewertung optischer Mängel und viele weitere Themen
Bauwerksdiagnose
Häufig ist der Schaden gut erkennbar, jedoch nicht die Ursache. Hier erfolgt eine systematische Vorgehensweise auf der Grundlage einer langjährigen Bauleitererfahrung und Gutachtertätigkeit sowie unter Zuhilfenahme zerstörungsfreier Messgeräte. Im Bedarfsfall werden Laboruntersuchungen beauftragt.
Sanierungsberatung und Kostenschätzung
Außer Feststellungen, Bewertungen und Ursachenermittlungen können bei Bedarf auch verschiedene Sanierungsvorschläge und Kostenschätzungen unterbreitet werden. Im Zuge der Sanierung erfolgen beratende Kontrollbegehungen.
Verantwortlichkeit
Durch eine unparteiische und neutrale Vorgehensweise werden nicht nur die Mangel- und Schadensursachen ermittelt, sondern es können bei Bedarf auch Angaben zu den Verantwortlichkeiten erfolgen.
Aufgabenstellung
Vor dem Beginn ist eine genaue Formulierung der Aufgabenstellung erforderlich. Angaben zum Verwendungszweck erleichtern eine zielgerichtete Erstellung des Gutachtens.
Private Auftraggeber:
- Bauherren
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Vermieter, Mieter
Gewerbliche Auftraggeber und Behörden:
- Wohnungsbaugesellschaften
- Hausverwaltungen
- Architekten- und Ingenieurbüros
- Banken
- Stadtverwaltungen
- Bauträger
3. Objektbegehung
Durchführung der Objektbegehung vor Ablauf der Verjährungsfrist. Anfertigung eines Mängelprotokolls und Dokumentation der Zustände.